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Büro Regensburg

Atex Media GmbH
Kumpfmühler Str. 15
‍93047 Regensburg

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AGB

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Atex Media GmbH und ihren Auftraggebern.

Die Atex Media GmbH schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots der Atex Media GmbH (E-Mail ausreichend) zustande.

Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

§3 Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweils angenommenen Angebot.

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot und versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb des im Angebot genannten Zahlungsziels ohne Abzug fällig.

Die Atex Media GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise erst nach Zahlungseingang zu erbringen.

§5 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen.

Die Atex Media GmbH ist berechtigt, die erbrachten Leistungen sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt als Referenz zu verwenden.

§6 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Die Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen.

§7 Vertragslaufzeit und Kündigung

Da wir unsere Kapazitäten planen, ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

Der Vertrag ist für die im Angebot vereinbarte Projektdauer verbindlich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§8 Vergütungspflicht bei Projektabbruch

Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit einseitig oder unterbricht das Projekt, bleibt der Anspruch der Atex Media GmbH auf die vollständige vereinbarte Vergütung bestehen.

Bereits begonnene oder beauftragte Leistungen gelten als vollständig vergütungspflichtig.

§9 Keine Rückerstattung

Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Alle vereinbarten Vergütungen gelten mit Vertragsschluss als fällig, unabhängig vom weiteren Projektverlauf oder der tatsächlichen Nutzung der Leistung.

Hiervon unberührt bleibt eine ausdrücklich im Angebot vereinbarte Garantie nach §11.

§10 Besondere Mitwirkungspflichten bei Recruiting-Leistungen

(1) Bei Leistungen im Bereich Recruiting / Mitarbeitergewinnung ist die Mitwirkung des Auftraggebers wesentlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Soweit der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ist die Atex Media GmbH berechtigt, hieran geknüpfte Leistungen oder Zusagen – insbesondere eine vereinbarte Garantie nach §11 – entsprechend anzupassen oder als unwirksam zu behandeln.

(2) Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:

a) das vollständige und korrekte Durchlaufen des Onboardings einschließlich der gemeinsamen Festlegung der Anforderungen und Mindestkriterien je ausgeschriebener Stelle sowie der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und Logo in nutzbarer digitaler Form;

b) die Zustimmung zur Veröffentlichung von Gehaltsangaben im im Onboarding besprochenen Umfang;

c) das Einräumen kreativer Gestaltungsfreiheit für die Atex Media GmbH; hiervon ausgenommen sind CI-Farben, Schrift und Logo des Auftraggebers;

d) die Freigabe von Inhalten und Kampagnen innerhalb von maximal drei (3) Werktagen ab Bereitstellung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben;

e) die Sichtung und Bearbeitung eingehender Bewerbungen innerhalb von zwei (2) Werktagen sowie die fortlaufende Pflege und Aktualisierung des Bewerberstatus im vereinbarten Bewerbermanagement-System;

f) die nachvollziehbare Dokumentation aller Prozessschritte und Entscheidungen; jede Einschätzung oder Ablehnung eines Bewerbers ist mit einer aussagekräftigen Begründung von mindestens 40 Zeichen zu hinterlegen;

g) der telefonische Erstkontakt zu jedem zugeführten Bewerber mit mindestens drei (3) dokumentierten Kontaktversuchen. Lebensläufe, Anschreiben und weitere Unterlagen werden frühestens ab dem Vorstellungsgespräch angefordert;

h) die Rückmeldung an Bewerber innerhalb von maximal 72 Stunden, jeweils mit nachvollziehbarer Begründung der Entscheidung;

i) die Meldung von Bewerbern, die nicht über die von der Atex Media GmbH betreuten Kanäle erfasst wurden, aber infolge der durchgeführten Marketingmaßnahmen auf das Angebot des Auftraggebers aufmerksam geworden sind (z. B. durch Eintrag im Bewerbermanagement-System, per E-Mail oder telefonisch).

(3) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Atex Media GmbH; die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.

§11 Garantie bei Recruiting-Leistungen

(1) Geltung. Eine Garantie auf eine bestimmte Anzahl qualifizierter Bewerbungen oder Einstellungen besteht ausschließlich dann, wenn sie im jeweiligen Angebot bzw. Kooperationsvertrag ausdrücklich und in Textform vereinbart und als „Garantie" bezeichnet ist. Die garantierte Anzahl, die Garantieart (Bewerbungen oder Einstellungen) sowie die Rechtsfolge bei Nichterreichen ergeben sich aus dem Angebot. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung schuldet die Atex Media GmbH als Dienstleisterin keinen bestimmten Erfolg.

(2) Begriffsbestimmungen.

a) Eine qualifizierte Bewerbung ist eine über die von der Atex Media GmbH eingerichteten Kanäle eingegangene oder vom Auftraggeber eigenständig im vereinbarten Bewerbermanagement-System hinterlegte Bewerbung eines Interessenten, der die im Onboarding gemeinsam definierten Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Stelle erfüllt und vollständige Kontaktdaten hinterlegt hat.

b) Eine Einstellung liegt vor, sobald ein von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichneter Arbeitsvertrag vorliegt – unabhängig von Berufsbezeichnung, Eintrittsdatum und Standort und unabhängig davon, ob der Kandidat zuvor bereits beim Auftraggeber beschäftigt war oder sich beworben hatte. Maßgeblich für die Anrechnung ist die Markierung des Kandidaten als „eingestellt" im vereinbarten Bewerbermanagement-System.

(3) Garantiezeitraum. Die Garantie gilt für die im Vertrag vereinbarte Erstlaufzeit der Kampagne zuzüglich einer Rekrutierungskarenzzeit von vier (4) Monaten. Alle in diesem Zeitraum erzielten qualifizierten Bewerbungen bzw. Einstellungen werden auf das Garantieziel angerechnet.

(4) Rechtsfolge. Wird das vereinbarte Garantieziel innerhalb des Garantiezeitraums trotz vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz (5) nicht erreicht, leistet die Atex Media GmbH für jede nicht erreichte Einheit nach. Die Nachleistung erfolgt durch kostenfreie Verlängerung der Kampagnenbetreuung bis zum Erreichen des Garantieziels. Abweichend von §9 dieser AGB kann im Angebot anstelle der Nachleistung eine anteilige Rückzahlung in der dort festgelegten Höhe je nicht erreichter Einheit vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

(5) Voraussetzungen. Die Wirksamkeit der Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber das im Vertrag vereinbarte Leistungsspektrum vollständig ermöglicht und seinen Mitwirkungspflichten nach §10 vollständig nachkommt. Dies umfasst insbesondere eine angemessene und marktübliche Stellenausschreibung mit realistischen Anforderungen sowie die fristgerechte Zahlung sämtlicher Rechnungen ohne Zahlungsverzug.

(6) Prüfungsrecht. Die Atex Media GmbH ist berechtigt, die Einhaltung der Voraussetzungen – insbesondere bei Geltendmachung eines Garantieanspruchs – zu prüfen. Hierzu dürfen die im Garantiezeitraum erfassten Bewerber bis zu drei (3) Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden.

(7) Geltendmachung. Der Garantieanspruch ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ende des Garantiezeitraums in Textform (§ 126b BGB) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch ausgeschlossen.

(8) Verfall der Garantie. Der Garantieanspruch erlischt, soweit der Auftraggeber eine der Voraussetzungen nach Absatz (5) oder eine Mitwirkungspflicht nach §10 verletzt und diese Verletzung für das Nichterreichen des Garantieziels ursächlich oder mitursächlich ist. Unabhängig hiervon erlischt der Garantieanspruch vollständig, wenn der Auftraggeber

a) im selben Zeitraum und geografischen Gebiet für dieselbe Stellengruppe eine eigene oder durch Dritte geschaltete bezahlte Werbekampagne (z. B. Meta, Google, LinkedIn) betreibt;

b) Kampagnen, Werbekonten, Werbebudgets oder Zugänge zum Bewerbermanagement-System eigenmächtig vor Laufzeitende stoppt, pausiert, kürzt oder löscht;

c) sich mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet oder ein Mahnlauf erforderlich wird.

§12 Haftung

Die Haftung der Atex Media GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Atex Media GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§13 Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 04/2026